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Ibbenbüren

Bestattungsformen
Quelle: andreiuc88 - Fotolia.de
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Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. Für die Entscheidung sollte man in erster Linie den Wunsch des Verstorbenen für eine Grabart berücksichtigen. Die Erd- oder auch Sargbestattung gilt als klassische Bestattungsform und ist auf allen kommunalen Friedhöfen weit verbreitet. Seit einiger Zeit entscheiden sich immer mehr Menschen für die Feuerbestattung.


Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in die Erde bestattet. Die Kosten hierfür hängen von Lage und Größe der Grabstätte ab. Erdbestattungen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und müssen innerhalb von acht Tagen durchgeführt werden. Bei der Erdbestattung unterscheidet man im Wesentlichen das Reihen und das Wahlgrab. Reihengräber (oder Einzelgräber) liegen – wie der Name schon sagt – in der Reihe nebeneinander und werden nacheinander belegt. Hier wird nur eine Person bestattet. Die Nutzzeit ist in der Regel auf 20 bis 25 Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Grabstätte wieder in Besitz der Kommune über. Wenn man besondere Wünsche an Größe und Lage einer Grabstelle hat und eine längere Nutzungsdauer wünscht, kommt das Wahl- oder auch Familiengrab in Frage. Sie gibt es in verschiedenen Größen, so dass mehrere Generationen einer Familie hier eine gemeinsame Ruhestätte finden können. Auf besonderen Grabfeldern ist auch eine anonyme Bestattung möglich. Das Grab wird als Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Es sind keine einzelnen Grabstätten erkennbar. Die Möglichkeit einer individuellen Grabpflege besteht hier nicht. Um eine ordnungsgemäße Pflege des Grabfeldes zu gewährleisten, dürfen weder Grablichter noch anderer Grabschmuck abgelegt werden. Angehörige haben auf die Grabgestaltung keinen Einfluss.

1878 wurde das erste deutsche Krematorium in Betrieb genommen. Die Feuerbestattung ist Ausdruck einer neuen Bestattungs- und Trauerkultur, die sich langfristig als moderne und ökonomische Bestattungsart, vor allem in den Städten, durchsetzte. Die Einäscherung des Verstorbenen mit dem Sarg ist möglich, wenn sie vom Verstorbenen zu Lebzeiten gewünscht wurde. Hierzu muss eine handschriftliche Willenserklärung (datiert und mit Vor- und Zuname) vorliegen. Liegt diese Erklärung nicht vor, können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen dem Bestattungsinstitut gegenüber schriftlich bekunden. Die Trauerfeier findet vor der Einäscherung statt. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt - oftmals nur im engsten Familienkreis – beigesetzt. Bei Urnen oder Aschen ist es ähnlich wie bei der Erdbestattung: Sie dürfen in Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber beigesetzt werden. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist an einer Urnenreihengrabstätte nicht möglich. Auf einigen Friedhöfen kann die Asche auf einem Aschenstreufeld durch Verstreuung beigesetzt werden. Wer diese Möglichkeit der Bestattung nutzen möchte, muss dies bereits zu Lebzeiten schriftlich verfügen. Diese Verfügung ist dann gemeinsam mit den weiteren Bestattungsunterlagen im Original der Friedhofsverwaltung vor der Verstreuung vorzulegen.
Eine weitere Bestattungsmöglichkeit ist ein Friedwald. Dabei wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes zur letzten Ruhe gebettet. Bei der Baumauswahl besteht die Möglichkeit, sich zwischen einem Platz am Gemeinschaftsbaum oder für den Familien- und Freundschaftsbaum zu entscheiden.
Bis zu zehn Ruhestätten finden an einem Baum Platz. Grabmahl, Grabgestaltung und Blumenschmuck sind nicht erlaubt. Ein Namensschild am Baum macht auf die Grabstätte aufmerksam. Wer eine anonyme Bestattung möchte, kann aber auch auf dieses Schild verzichten.


Autor: Daniela Lepper
Eingestellt am: 13. Februar 2012, 10:20 Uhr
Eingestellt unter: Familie
Abgedruckt in: Stadtjournal Ibbenbüren, Ausgabe 15
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