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(djd). Beim Umzug helfen, in der Urlaubszeit die Blumen gießen, den neuen Schrank aufbauen: Kleine Gefälligkeiten unter Freunden, Nachbarn und Bekannten gehören zum Alltag dazu. Allerdings können solche Dienste eine Freundschaft auch schnell auf die Probe stellen. Nämlich dann, wenn dabei etwas kaputt geht - falls die Nachbarin also nicht nur die Blumen, sondern auch den darunter stehenden neuen Laptop gießt.
Oder der Freund beim Umzug die antike Kommode fallen lässt. Das Problem: Die Helfer haften in der Regel bei solchen Missgeschicken nicht. Bei Freundschafts- und Kulanzdiensten geht die Rechtssprechung in aller Regel davon aus, dass eine Haftung stillschweigend ausgeschlossen wird.
Vollkasko für den Lieblingsgegenstand
Ein in Deutschland völlig neuartiges Versicherungsprodukt der Ergo Direkt Versicherungen schützt nun vor den finanziellen Folgen, wenn ein besonders geschätzter Gegenstand beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Damit sind auch Missgeschicke abgedeckt, die bei Freundschaftsdiensten entstehen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Helfer auf irgendeine Weise für ihre Dienste entlohnt werden, sei es durch Geld oder einen geldwerten Vorteil.
Die neue Police bietet einen Vollkaskoschutz gegen Beschädigung oder Zerstörung durch Naturgewalten, Unfälle, Vandalismus, Fahrlässigkeit sowie gegen einfachen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl. "Versichern kann man grundsätzlich alle privaten Gegenstände, die man sich selbst gekauft, geschenkt bekommen oder geerbt hat", betont Vorstandsvorsitzender Peter M. Endres. Und zwar unabhängig davon, ob sie neu oder gebraucht sind. Der Schutz umfasst auch mobile Geräte. Die Versicherung gilt weltweit, also auch im Urlaub.
Neu anschaffen - oder reparieren lassen
Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich nach der Besitzdauer und sinkt jährlich. Entsprechend wird der monatliche Beitrag jedes Jahr reduziert. "Über die Leistung aus unserer Versicherung können die Kunden natürlich frei verfügen", erklärt Endres. "Sie entscheiden selbst, ob sie ein Stück neu anschaffen oder reparieren lassen."
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Autor: djd Eingestellt am: 24. Januar 2012, 10:36 Uhr Eingestellt unter: Geld & Versicherung |
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